März 2025
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Februar 2025
Dezember 2024
Information zur Chlorung im Trinkwassernetz
Die Dosierung von Chlor wurde eingestellt.
Am 22. Dezember 2024 wurde die Dosierung von Chlor im Kahler Wassernetz aufgrund der weiterhin befundfreien Proben eingestellt. Nun dauert es noch einige Tage, bis das Chlor wieder vollständig aus dem Netz herausgespült sein wird.
Eure Gemeindewerke
November 2024
Aufhebung des Abkochgebots
Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat das Abkochgebot für Kahl am heutigen Freitag, den 29.11.2024 aufgehoben. Das Leitungswasser kann wieder ohne vorheriges Abkochen genutzt werden.In den beiden letzten Wochen wurde das Kahler Wassernetz durch den Zusatz von Chlor und durch umfangreiche Spülungen entkeimt.
Am 29.11.2024 lagen nun erstmalig an drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht-beanstandete mikrobiologische Untersuchungen vor. Die Grenzwerte nach der TrinkwV werden nunmehr eingehalten.Es erfolgt nun nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes eine Nachchlorung von ca. zwei Wochen, dann wird die Dosierung sukzessive reduziert bis die Zuführung des Chlors dann komplett eingestellt wird. Auch wenn kein Chlor mehr zugeführt wird, kann es noch einige Tage in Anspruch nehmen, bis das Chlor wieder komplett aus dem Versorgungsnetz ausgeleitet ist.
Aktuelle Informationen zum Abkochgebot im Versorgungsgebiet Kahl a. Main: Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat ab 13.11.2024 bis auf weiteres ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Kahler Ortsgebiet angeordnet. Die Gemeindewerke Kahl haben alle Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität eingeleitet – dazu zählt auch das umfangreiche Spülen des Wassernetzes sowie der Zusatz von Chlor zur Entkeimung der Trinkwasserversorgung. Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von bis zu 0,3 Milligramm Chlor pro Liter fest – in dieser Konzentration wird das Chlor als gesundheitlich unbedenklich gesehen. Was bedeutet dies konkret? Bis auf weiteres darf das Trinkwasser in Kahl nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Abgekocht werden muss Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Lebensmitteln, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Zähneputzen verwendet wird. Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Dies sind im Einzelnen das Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung, das Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C, Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch Wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden. Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen. Folgende Kombination von Temperatur und Einwirkzeit wird als ausreichend angesehen: Einmal sprudelnd Aufkochen (~ 100 °C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Das Abkochgebot sowie die Maßnahmen zur Spülung und der Zusatz von Chlor bestehen solange es erforderlich ist und keine Keime mehr nachgewiesen werden können. Dies kann einige Tage oder ggf. Wochen in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Kahl. Ihre Gemeindewerke Kahl
Oktober 2024
Das Lastenfarrad "SWEN" der Gemeindewerke kann nun unter dem Link
https://abmitlara/lastenrad/swen/
kostenfrei ausgeliehen werden.