Dezember 2024
Information zur Chlorung im Trinkwassernetz
Die Dosierung von Chlor wurde eingestellt.
Am 22. Dezember 2024 wurde die Dosierung von Chlor im Kahler Wassernetz aufgrund der weiterhin befundfreien Proben eingestellt. Nun dauert es noch einige Tage, bis das Chlor wieder vollständig aus dem Netz herausgespült sein wird.
Eure Gemeindewerke
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November 2024
Aufhebung des Abkochgebots
Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat das Abkochgebot für Kahl am heutigen Freitag, den 29.11.2024 aufgehoben. Das Leitungswasser kann wieder ohne vorheriges Abkochen genutzt werden.In den beiden letzten Wochen wurde das Kahler Wassernetz durch den Zusatz von Chlor und durch umfangreiche Spülungen entkeimt.
Am 29.11.2024 lagen nun erstmalig an drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht-beanstandete mikrobiologische Untersuchungen vor. Die Grenzwerte nach der TrinkwV werden nunmehr eingehalten.Es erfolgt nun nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes eine Nachchlorung von ca. zwei Wochen, dann wird die Dosierung sukzessive reduziert bis die Zuführung des Chlors dann komplett eingestellt wird. Auch wenn kein Chlor mehr zugeführt wird, kann es noch einige Tage in Anspruch nehmen, bis das Chlor wieder komplett aus dem Versorgungsnetz ausgeleitet ist.
Aktuelle Informationen zum Abkochgebot im Versorgungsgebiet Kahl a. Main: Das Gesundheitsamt Aschaffenburg hat ab 13.11.2024 bis auf weiteres ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Kahler Ortsgebiet angeordnet. Die Gemeindewerke Kahl haben alle Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität eingeleitet – dazu zählt auch das umfangreiche Spülen des Wassernetzes sowie der Zusatz von Chlor zur Entkeimung der Trinkwasserversorgung. Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von bis zu 0,3 Milligramm Chlor pro Liter fest – in dieser Konzentration wird das Chlor als gesundheitlich unbedenklich gesehen. Was bedeutet dies konkret? Bis auf weiteres darf das Trinkwasser in Kahl nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Abgekocht werden muss Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Lebensmitteln, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Zähneputzen verwendet wird. Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann. Dies sind im Einzelnen das Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung, das Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C, Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch Wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden. Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen. Folgende Kombination von Temperatur und Einwirkzeit wird als ausreichend angesehen: Einmal sprudelnd Aufkochen (~ 100 °C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Das Abkochgebot sowie die Maßnahmen zur Spülung und der Zusatz von Chlor bestehen solange es erforderlich ist und keine Keime mehr nachgewiesen werden können. Dies kann einige Tage oder ggf. Wochen in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Kahl. Ihre Gemeindewerke Kahl
Oktober 2024
Das Lastenfarrad "SWEN" der Gemeindewerke kann nun unter dem Link
https://abmitlara/lastenrad/swen/
kostenfrei ausgeliehen werden.
Juli 2024
Aus gegebenem Anlass weisen die Gemeindewerke Kahl darauf hin, dass Haustürwerbung im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorgers eine sehr verbreitete und grundsätzlich zulässige Werbemethode ist, um Letztverbraucher von Strom oder Gas zu einem Versorgerwechsel zu bewegen. Verboten ist Haustürwerbung aber, wenn die Werbeperson dabei etwas der Wahrheit zuwider erklärt, z. B. diese käme von den Gemeindewerken Kahl, wäre in deren Auftrag unterwegs oder müsste den Zählerstand ablesen. Denn jede dieser Aussagen ist die Unwahrheit und zielt nur darauf ab, durch Täuschung die beworbene Person zu einem Versorgerwechsel zu bewegen.
Dabei weisen die Bundesnetzagentur wie auch Verbraucherschutzverbände immer wieder eindringlich darauf hin, dass bei einer solchen Haustürwerbung Vorsicht geboten ist: Dazu gehört es, sich zunächst einmal von der Werbeperson deren Ausweis zeigen zu lassen. Angaben zur Zählernummer und der eigenen Kontoverbindung sollten grundsätzlich nicht gemacht werden. Denn allein schon die Zählernummer reicht aus, um für einen Letztverbraucher einen Versorgerwechsel durchzuführen, ohne (!) dass dieser überhaupt einem solchen zugestimmt hat.
Auch sollte während der Haustürwerbung kein neuer Energieliefervertrag abgeschlossen werden, vielmehr zunächst einmal in Ruhe geprüft werden, ob ein Versorgerwechsel tatsächlich zu geringeren Jahresenergiekosten führt. Auch sollte immer bedacht werden, welche Vorteile die Energiebelieferung durch die Gemeindewerke Kahl vor Ort hat, nämlich dass es bei diesen persönliche Ansprechpartner gibt, die weiterhelfen können, wenn es Probleme gibt.
Sollte trotzdem im Rahmen des Hausbesuches ein Vertrag unterschrieben worden sein, kann dieser innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Der Widerruf sollte vom Kunden per E-Mail und per Einschreiben/Rückschein versandt werden. Denn der Nachweis dafür, dass ein Vertrag rechtzeitig widerrufen wurde, liegt beim Letztverbraucher. Um Kunden der Gemeindewerke Kahl bei der Erklärung eines solchen Widerrufes zu unterstützen, finden Sie auf unserer Internetseite unter www.gemeindewerke-kahl.de ein anwaltlich verfasstes Widerspruchsformular zu Ihrer freien Verwendung. Denn in diesem erklären Sie nicht nur den Widerruf eines Vertragsabschlusses, sondern es geht auch um den Schutz Ihrer Daten.
Um gegen unlautere Haustürwerbung vorgehen zu können, benötigen die Gemeindewerke Kahl die Unterstützung ihrer Kunden: Bitte melden Sie sich nach einem Hausbesuch im Zusammenhang mit einem Versorgerwechsel bei den Gemeindewerken Kahl unter der Telefonnummer 06188/9950-70 (Kundenberatung). Gerne geben wir dann betroffenen Kunden - nach Rücksprache mit unserem Hausanwalt - Hilfestellungen, wenn es bei der Geltendmachung des Widerrufsrechts Probleme geben sollte
Januar 2024
Dezember 2023
November 2023