Die clevere Bewässerungslösung für Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer mit großem Garten und hohem Wasserverbrauch.
Mit einem Gartenwasserzähler ermitteln Sie die Menge an Wasser, die Sie im Garten verbrauchen und reduzieren somit Gebühren für Schmutzwasser. Die Gebührenbefreiung erfolgt dann automatisch im Rahmen der turnusmäßigen Jahresabrechnung.
Bei der Wahl des Aufstellungsorts gibt es einiges zu beachten: Kann der Gartenwasserzähler nur an einer Außenzapfstelle montiert werden, muss dieser im Winter gegen Frost geschützt sein oder vor Beginn der Wintermonate entfernt und für die Jahresablesung in der Nähe der Hauptuhr aufbewahrt werden.
Tipp: Oft liegt der Wasserverbrauch im Garten niedriger als angenommen. Daher sollten die Zählerstände Ihrer Hauswasseruhr vor und nach dem Gartenwässern verglichen werden, bevor ein Gartenwasserzähler angeschafft wird. Bei der Kalkulation sollte dann neben den Anschaffungs- und Installationskosten auch der jährliche Grundpreis berücksichtigt werden.
In der Regel rechnet sich ein Gartenwasserzähler erst ab einem jährlichen Verbrauch für die Gartenbewässerung von mindestens 10 Kubikmetern. Gartenwasserzähler werden als Unterwasserzähler im geschäftlichen Verkehr verwendet. Es ist erforderlich, dass sie geeicht oder von einer staatlich anerkannten Prüfstelle beglaubigt sind. Eichung und Beglaubigung sind längstens sechs Jahre gültig. Die Gemeindewerke Kahl überwachen diese Eichzeit und tauschen nach deren Ablauf den Zähler kostenlos aus.
Bei Fragen dazu oder zum Antrag stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr direkter Kontakt:
Kundenberatung Tel. 06188 9950 70 kundenberatung@gemeindewerke-kahl.de
Aktuell erhalten Haushalte in Kahl Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH zum kurzfristigen Einbau eines Smart Meters.
Wichtig: Diese Schreiben stammen nicht von den Gemeindewerken Kahl und wurden auch nicht in unserem Auftrag versendet.
Die Gemeindewerke Kahl sind der zuständige Messstellenbetreiber vor Ort. Sie müssen keinen anderen Anbieter beauftragen und es besteht kein Grund, aufgrund des Schreibens unter Zeitdruck zu handeln. Bitte beachten Sie: Die beworbene „kostenlose Installation“ bedeutet nicht, dass der Messstellenbetrieb kostenlos ist. Laut Schreiben werden anschließend 99 € brutto pro Jahr berechnet. Auch mögliche Einsparungen nach § 14a EnWG gelten nicht automatisch für jeden Smart-Meter-Einbau.
Unser Tipp: Prüfen Sie Angebote und Vertragsbedingungen genau und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Wenn bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Einbau vorgesehen ist, informieren wir Sie direkt.
Ihre Gemeindewerke Kahl