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Oktober 2024
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit. Als Dienstleistungsunternehmen in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung sorgen wir rund um die Uhr für eine sichere und zuverlässige Versorgung in Kahl. Das Kundencenter stellt dabei eine zentrale Anlaufstelle für unsere Kundinnen und Kunden dar und berät zu allen Belangen rund um das Versorgungsverhältnis und die Abrechnung. ... weiterlesen
Juli 2024
Aus gegebenem Anlass weisen die Gemeindewerke Kahl darauf hin, dass Haustürwerbung im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorgers eine sehr verbreitete und grundsätzlich zulässige Werbemethode ist, um Letztverbraucher von Strom oder Gas zu einem Versorgerwechsel zu bewegen. Verboten ist Haustürwerbung aber, wenn die Werbeperson dabei etwas der Wahrheit zuwider erklärt, z. B. diese käme von den Gemeindewerken Kahl, wäre in deren Auftrag unterwegs oder müsste den Zählerstand ablesen. Denn jede dieser Aussagen ist die Unwahrheit und zielt nur darauf ab, durch Täuschung die beworbene Person zu einem Versorgerwechsel zu bewegen.
Dabei weisen die Bundesnetzagentur wie auch Verbraucherschutzverbände immer wieder eindringlich darauf hin, dass bei einer solchen Haustürwerbung Vorsicht geboten ist: Dazu gehört es, sich zunächst einmal von der Werbeperson deren Ausweis zeigen zu lassen. Angaben zur Zählernummer und der eigenen Kontoverbindung sollten grundsätzlich nicht gemacht werden. Denn allein schon die Zählernummer reicht aus, um für einen Letztverbraucher einen Versorgerwechsel durchzuführen, ohne (!) dass dieser überhaupt einem solchen zugestimmt hat.
Auch sollte während der Haustürwerbung kein neuer Energieliefervertrag abgeschlossen werden, vielmehr zunächst einmal in Ruhe geprüft werden, ob ein Versorgerwechsel tatsächlich zu geringeren Jahresenergiekosten führt. Auch sollte immer bedacht werden, welche Vorteile die Energiebelieferung durch die Gemeindewerke Kahl vor Ort hat, nämlich dass es bei diesen persönliche Ansprechpartner gibt, die weiterhelfen können, wenn es Probleme gibt.
Sollte trotzdem im Rahmen des Hausbesuches ein Vertrag unterschrieben worden sein, kann dieser innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Der Widerruf sollte vom Kunden per E-Mail und per Einschreiben/Rückschein versandt werden. Denn der Nachweis dafür, dass ein Vertrag rechtzeitig widerrufen wurde, liegt beim Letztverbraucher. Um Kunden der Gemeindewerke Kahl bei der Erklärung eines solchen Widerrufes zu unterstützen, finden Sie auf unserer Internetseite unter www.gemeindewerke-kahl.de ein anwaltlich verfasstes Widerspruchsformular zu Ihrer freien Verwendung. Denn in diesem erklären Sie nicht nur den Widerruf eines Vertragsabschlusses, sondern es geht auch um den Schutz Ihrer Daten.
Um gegen unlautere Haustürwerbung vorgehen zu können, benötigen die Gemeindewerke Kahl die Unterstützung ihrer Kunden: Bitte melden Sie sich nach einem Hausbesuch im Zusammenhang mit einem Versorgerwechsel bei den Gemeindewerken Kahl unter der Telefonnummer 06188/9950-70 (Kundenberatung). Gerne geben wir dann betroffenen Kunden - nach Rücksprache mit unserem Hausanwalt - Hilfestellungen, wenn es bei der Geltendmachung des Widerrufsrechts Probleme geben sollte
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