Durch das rund 43 km lange Kanalnetz wird täglich das Abwasser des gesamten Gemeindegebietes zur Kläranlage transportiert. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Mischsystem, in dem sowohl das Regen- als auch das Schmutzwasser zusammen durchgeleitet werden. Dabei ist der einwandfreie Abfluss des Abwassers für die Funktion des Kanalsystems von großer Bedeutung. Vor allem unsachgerechte Entsorgungen von Windeln, Speiseresten, Ölen und Papier sowie Feuchttüchern führen zu Ablagerungen und Verengungen in den Kanalrohen. Aber auch die zunehmend trockenen Sommermonate und die dadurch fehlende natürliche Durchspülung der Kanäle durch Regenwasser, führen zu Rückständen in den Kanälen. Dadurch kann es im schlimmsten Fall zu Rückstauungen und Überschwemmungen kommen.
Um weiteren Ablagerungen und Verstopfungen vorzubeugen, führt die Abwasserwirtschaft Kahl jährliche Kanalspülungen durch – dabei ist der Turnus so gewählt, dass das gesamte Kanalnetz innerhalb von drei Jahren einmal komplett gespült wird.
Bei starken Regenereignissen wird das Regenwasser zusammen mit dem Schmutzwasser in den vier vorhandenen Entlastungsanlagen zwischengepuffert und dann kontinuierlich über die Pumpwerke in die Kläranlage gefördert.
Durch jährliche Investitionsmaßnahmen wird das Kanalnetz kontinuierlich erneuert und eine störungsfreie Entsorgung der Abwässer sichergestellt.
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Kundenberatung Tel. 06188 9950 70 kundenberatung@gemeindewerke-kahl.de
Aktuell erhalten Haushalte in Kahl Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH zum kurzfristigen Einbau eines Smart Meters.
Wichtig: Diese Schreiben stammen nicht von den Gemeindewerken Kahl und wurden auch nicht in unserem Auftrag versendet.
Die Gemeindewerke Kahl sind der zuständige Messstellenbetreiber vor Ort. Sie müssen keinen anderen Anbieter beauftragen und es besteht kein Grund, aufgrund des Schreibens unter Zeitdruck zu handeln. Bitte beachten Sie: Die beworbene „kostenlose Installation“ bedeutet nicht, dass der Messstellenbetrieb kostenlos ist. Laut Schreiben werden anschließend 99 € brutto pro Jahr berechnet. Auch mögliche Einsparungen nach § 14a EnWG gelten nicht automatisch für jeden Smart-Meter-Einbau.
Unser Tipp: Prüfen Sie Angebote und Vertragsbedingungen genau und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Wenn bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Einbau vorgesehen ist, informieren wir Sie direkt.
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