Getrennte Entgelte für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
Die Gemeinde Kahl erhebt getrennte Entgelte für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung. Ziel ist ein verursachungsgerechtes und transparentes Gebührensystem nach den Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG).
Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach der gelieferten Menge des Trinkwassers.
Die Berechnung der Niederschlagsgebühren erfolgt in Abhängigkeit von der Größe der bebauten und befestigten Flächen auf dem jeweiligen Grundstück. Sind demnach bauliche Anlagen zur Rückhaltung oder Versickerung von Niederschlagswasser vorhanden und die Sickerfähigkeit des Bodens nachgewiesen, reduziert sich die Gebühr entsprechend dem Rückgang des abgeleiteten Niederschlagswassers.
gültig ab 01.01.2024
Abwassergebühr € / m³
brutto* 3,46 € / m³
Entwässerungsgebühr versiegelte Fläche € / m³
brutto* 0,56 € / m³
Grundgebühr (bis 2,5 m³/h Nenndurchfluss) € / Jahr
brutto* 61,15 € / Jahr
Das Abwasser ist MwSt. frei.
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