Grundversorger für das Netzgebiet Kahl a.Main ist nach § 36 Abs. 2 EnWG:
Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH Am Christnersee 4, 63796 Kahl a.Main
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind wir gemäß § 36 Abs. 2 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01.07. festzustellen (letztmals zum 01.07.2024), welches Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden mit Strom in unserem Netzgebiet versorgt.
Für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 wird die Grundversorgung gemäß den energierechtlichen Rahmenbedingungen durch die Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH wahrgenommen.
Ihr direkter Kontakt:
Kundenberatung Tel. 06188 9950 70 kundenberatung@gemeindewerke-kahl.de
Aktuell erhalten Haushalte in Kahl Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH zum kurzfristigen Einbau eines Smart Meters.
Wichtig: Diese Schreiben stammen nicht von den Gemeindewerken Kahl und wurden auch nicht in unserem Auftrag versendet.
Die Gemeindewerke Kahl sind der zuständige Messstellenbetreiber vor Ort. Sie müssen keinen anderen Anbieter beauftragen und es besteht kein Grund, aufgrund des Schreibens unter Zeitdruck zu handeln. Bitte beachten Sie: Die beworbene „kostenlose Installation“ bedeutet nicht, dass der Messstellenbetrieb kostenlos ist. Laut Schreiben werden anschließend 99 € brutto pro Jahr berechnet. Auch mögliche Einsparungen nach § 14a EnWG gelten nicht automatisch für jeden Smart-Meter-Einbau.
Unser Tipp: Prüfen Sie Angebote und Vertragsbedingungen genau und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Wenn bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Einbau vorgesehen ist, informieren wir Sie direkt.
Ihre Gemeindewerke Kahl