Netz Informationen

Netzzugang/Entgelte

§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG

Die Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge:

§ 19 Abs. 2S. 1 StromNEV

Individuelle Netzentgelte

§ 21 und 27 Abs. 1 StromNEV:

§ 15 Abs. 5, Abs. 4 StromNZV

Bei Netzengpässen die zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität, Übertragsungsrichtung in die der Engpass auftritt und die prognostizierte Dauer.

Hinweis: Es sind keine Engpässe aufgetreten

§ 14a EnWG

Vermiedene Netzentgelte