Ihre Vorteile:
Grundversorgungstarif gem. § 36 Energiewirtschaftsgesetz Der Allgemeine Tarif entspricht den allgemeinen Preisen bzw. dem allgemeinen Tarif für Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz gemäß der „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV).
Preise gültig ab 01.01.2026
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Ihr direkter Kontakt:
Kundenberatung Tel. 06188 9950 70 kundenberatung@gemeindewerke-kahl.de
Aktuell erhalten Haushalte in Kahl Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH zum kurzfristigen Einbau eines Smart Meters.
Wichtig: Diese Schreiben stammen nicht von den Gemeindewerken Kahl und wurden auch nicht in unserem Auftrag versendet.
Die Gemeindewerke Kahl sind der zuständige Messstellenbetreiber vor Ort. Sie müssen keinen anderen Anbieter beauftragen und es besteht kein Grund, aufgrund des Schreibens unter Zeitdruck zu handeln. Bitte beachten Sie: Die beworbene „kostenlose Installation“ bedeutet nicht, dass der Messstellenbetrieb kostenlos ist. Laut Schreiben werden anschließend 99 € brutto pro Jahr berechnet. Auch mögliche Einsparungen nach § 14a EnWG gelten nicht automatisch für jeden Smart-Meter-Einbau.
Unser Tipp: Prüfen Sie Angebote und Vertragsbedingungen genau und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Wenn bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Einbau vorgesehen ist, informieren wir Sie direkt.
Ihre Gemeindewerke Kahl