Gemeindewerke geben die ab 01. März 2024 gültigen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung im Bereich Strom bekannt

Januar 2024

Im Dezember 2023 hat die Bundesregierung im Rahmen der Haushaltsberatungen Entscheidungen getroffen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Energiepreise für 2024 haben. Durch den Wegfall des Zuschusses in Höhe von 5,5 Mrd. Euro für den Ausbau der Übertragungsnetze, waren alle Netzbetreiber gezwungen, die Netzentgelte für 2024 kurzfristig neu zu kalkulieren. Bei den Netzentgelten handelt es sich um einen staatlich regulierten Teil des Energiepreises. Sie sind neben den Beschaffungs- und Vertriebskosten und den staatlichen Umlagen und Steuern ein wesentlicher Bestandteil des Energiepreises. Wegen der kurzfristigen Anhebung der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber, war es uns leider nicht möglich, den Anstieg der Netzentgelte für Strom in die Preiskalkulation 2024 mit einzubeziehen. Daher sind wir leider gezwungen, zum 01. März 2024 die Strompreise neu zu kalkulieren und die Preise entsprechend anzupassen.

Im Zusammenhang mit der Anpassung der Netzentgelte wurde auch die staatliche Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) von 0,403 ct/kWh (0,480 ct/kWh brutto) auf 0,643 ct/kWh (0,765 ct/kWh brutto) kurzfristig zum 01. Januar 2024 angehoben.

Daraus ergibt sich in der Grundversorgung (Eintarif) eine Steigerung des Arbeitspreises um 2,58 ct/kWh (brutto) auf 41,62 ct/kWh (brutto). Der Grundpreis bleibt unverändert. Dies bedeutet für einen Einfamilienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh eine anteilige Mehrbelastung von 75,25 Euro (brutto) ab März für den Rest des Jahres 2024.

Die Strompreisbremse der Bundesregierung lief zum 31 Dezember 2023 aus und findet dementsprechend auf die Preise in 2024 keine Anwendung mehr.

Für Fragen rund um die Stromtarife der Gemeindewerke stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Kundenservices gerne per Mail (kundenberatung@gemeindewerke-kahl.de) oder telefonisch (06188/9950-70) zur Verfügung. Ihre Gemeindewerke Kahl

Downloads:

Grund- und Ersatzversorgungspreise ab 01.03.2024
Ersatzversorgungpreise für Nichthaushaltskunden ab 01.03.2024


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