November 2023
Ab dem 15.12.2023 erhalten alle Kahler Post von den Gemeindewerken – die jährliche Zählerablesung steht an. Wie in den vergangenen Jahren erhalten alle Haushalte wieder automatisch eine Ablesekarte mit allen Vorgaben zur Ablesung der Zählerstände. Die Gemeindewerke sind verpflichtet, jährlich alle Zählerstände für die Jahresabrechnung zu ermitteln. Da die Gemeindewerke der lokale Stromnetzbetreiber sind, ist die Ablesung der Stromzähler unabhängig davon, von wem der Kunde seine Energie geliefert bekommt – es werden alle Zählerstände erfasst und zur Abrechnung an mögliche andere Lieferanten weitergeleitet.
Für die Meldung Ihrer Zählerstände stehen Ihnen zwei einfache Wege zur Verfügung: Die ausgefüllte Ablesekarte kann per Post an den Scan-Dienstleister der Gemeindewerke zurückgeschickt werden – das Porto ist für Sie selbstverständlich frei. Alternativ kann die Meldung der Zählerstände über das Online-Portal unter https://www.ablesen.de/kahl/ ganz bequem vorgenommen werden. Die Gemeindewerke weisen darauf hin, dass aus Gründen der Dokumentation eine telefonische Annahme der Zählerstände nicht möglich ist.
Bitte melden Sie Ihre Zählerstände bis spätestens 08.01.2024. Die Abrechnung erfolgt zum Stichtag 31.12.2023 – sollten keine oder zu spät übermittelte Zählerstände vorliegen, wird ein Schätzwert für die Abrechnung zugrunde gelegt.
Im Zeitraum vom 27.12.2023 bis 05.01.2024 bleibt unser Kundencenter aufgrund der Arbeiten im Rahmen der Jahresabrechnung geschlossen. Wir nehmen Ihre Anliegen oder Fragen jedoch gerne telefonisch unter 06188/9950-70 oder per Mail (kundenberatung@gemeindewerke-kahl.de) zu den bekannten Servicezeiten entgegen. Eine persönliche Beratung erfolgt in diesem Zeitraum nur nach Terminvereinbarung.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe!
Aktuell erreichen uns immer wieder Hinweise auf Betrugsfälle im Zusammenhang mit den gestiegenen Energiepreisen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gemeindewerke die Daten zur Jahresablesung ausschließlich per Ablesekarte anfordern. Sollte in Einzelfällen eine Ablesung vor Ort erforderlich sein, so erfolgt diese nur nach Terminvereinbarung. Unsere Mitarbeiter können sich alle ausweisen und tragen unser Logo auf der Dienstkleidung. Darüber hinaus betreiben die Gemeindewerke keine Telefonakquise – weiterführende Informationen zu unlauterer Telefonwerbung erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.gemeindewerke-kahl.de. Sollten Sie unsicher sein, rufen Sie uns an und lassen sich den Namen des Mitarbeiters sowie die Ablesung vor Ort bestätigen.
Ihre Gemeindewerke Kahl
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