Sie haben ein Grundstück mit großem Garten und somit auch jährlich einen größeren Wasserverbrauch durch die Bewässerung Ihrer Pflanzen?
Es besteht die Möglichkeit, die nicht der Entwässerungsanlage zugeführte Wassermenge mittels Gartenwasserzähler nachzuweisen und somit in Abzug zu bringen. Durch den Einbau eines Gartenwasserzählers verringert sich die von Ihnen zu bezahlende Schmutzwassergebühr. Die Gebührenbefreiung erfolgt dann automatisch im Rahmen der turnusmäßigen Jahresabrechnung.
Können Gartenwasserzähler nur an Außenzapfstellen montiert werden, müssen diese im Winter gegen Frost geschützt sein oder vor Beginn der Wintermonate entfernt und für die Jahresablesung in der Nähe der Hauptuhr aufbewahrt werden .
Aber bevor Sie sich einen Gartenwasserzähler anschaffen, vergleichen Sie einige Male die Zählerstände Ihrer Hauswasseruhr vor und nach dem Gartenwässern. Häufig verbrauchen Sie im Garten weniger Wasser als Sie denken. Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Kalkulation neben den Anschaffungs- und Installationskosten auch den jährlichen Grundpreis.
Sollten Sie sich nach Prüfung Ihres Aufwandes und des zu erwartenden Nutzens für den Einbau eines Gartenwasserzählers entschließen, bitten wir Sie, das Antragsformular vollständig ausgefüllt an uns zurückzusenden.
Was passiert als nächstes?
- Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrages wird sich ein Mitarbeiter telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um mit Ihnen einen ersten Ortstermin zu vereinbaren, sich die Gegebenheiten bei Ihnen ansehen und einen Zählerplatz festlegen.
- Die Installationskosten trägt der Grundstückseigentümer.
- Die Abnahme erfolgt dann nach vorheriger Terminvereinbarung. Es werden nur Verbräuche in Abzug gebracht, die nach der Abnahme gemessen wurden.
Was kostet ein Gartenwasserzähler?
Installation der Gartenwasseruhr durch Gemeindewerke Kahl nach Aufwand
Grundpreis derzeit 18,41 €/Jahr zzgl. MwSt.
Gartenwasserzähler werden als Unterwasserzähler im geschäftlichen Verkehr verwendet. Sie müssen geeicht oder von einer staatlich anerkannten Prüfstelle beglaubigt sein. Eichung und Beglaubigung sind entsprechend dem Eichgesetz längstens sechs Jahre gültig. Die Gemeindewerke Kahl überwachen diese Eichzeit und tauschen nach deren Ablauf den Zähler kostenlos aus.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 36 Monate.