§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG:
Die Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge:
§ § 19 Abs. 2S. 1 StromNEV
Individuelle Netzentgelte
§ 21 und 27 Abs. 1 StromNEV:
Preise und Informationen zum Messstellenbetreiber sind im Reiter Messstellenbetrieb verlinkt.
§ 15 Abs. 5, Abs. 4 StromNZV
Bei Netzengpässen die zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität, Übertragsungsrichtung in die der Engpass auftritt und die prognostizierte Dauer.
- Hinweis: Es sind keine Engpässe aufgetreten