Gesetzliche Veröffentlichungspflichten im Überblick


 

Netzanschluss

  § 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV:

Netzanschlusskosten (BKZ)

§ 19 Abs. 1 EnWG:

Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen:


Mess- und Eichgesetz

Bestätigung nach §33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz für Messverwender

Messstellenbetrieb

Information und Preisblatt Messstellenbetreiber

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Messstellenvertrag nach MsbG §9 (1) Nr. 2

Messstellenvertrag nach MsbG §9 (1) Nr. 1

Netzzugang/Entgelte

 

§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG:
Die Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge:

EDI-Rahmenvertrag

Lieferantenrahmenvertrag

Zuordnungsvereinbarung

Netzzugangsdateien: Kontaktdatenblatt, Zertifikate, Erlaubnisschein, Wiederverkäufernachweis

Kontaktdatenblatt Strom Netzbetreiber

Kontaktdatenblatt Strom Lieferant

Kontaktdatenblatt Gas Lieferant

§ § 19 Abs. 2S. 1 StromNEV
Individuelle Netzentgelte

§ 21 und 27 Abs. 1 StromNEV:

Preise und Informationen zum Messstellenbetreiber sind im Reiter Messstellenbetrieb verlinkt.

§ 15 Abs. 5, Abs. 4 StromNZV
Bei Netzengpässen die zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität, Übertragsungsrichtung in die der Engpass auftritt und die prognostizierte Dauer.

  • Hinweis: Es sind keine Engpässe aufgetreten


Vermiedene Netzentgelte

 

Referenzpreisblatt gültig ab 01.01.2018 zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV gem. NEMoG

 

Netznutzung

  

Preisblatt für Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME)

Information zum grundzuständigen Messstellenbetreiber

Netznutzungsvertrag


Netzrelevante Daten

 

§ 17 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 5 und 6 StromNZV:

  • Jahreshöchstlast und Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung
  • Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden
  • Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden
  • Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens
  • Höchstentnahmelast und der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene
  • Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf

Netzstrukturdaten

 

§ 27 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 StromNEV:

  • Stromkreislängen
  • Installierte Leistungen der Umspannebenen
  • entnommene Jahresarbeit des Vorjahres
  • Anzahl der Entnahmestellen
  • Einwohnerzahl
  • Versorgte Fläche und Geographische Fläche

Netzverluste

 

§ 17 Abs. 2 Nr. 2, 3 und 7 StromNZV:

§ 10 Abs. 2 StromNEV


Differenzmenge

 

§ 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV:§ 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV:

  • Aufgrund der Anwendung des Analytischen Verfahrens ergibt sich keine Differenzbilanzierung

§ 13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV:


Grund- und Ersatzversorgung - Sonstiges

  § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG:
  • Grundversorger im Netzgebiet sind die Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH

Gesetze:

 

Verordnungen:

 

Regeln:

 

Hinweise: