... die sichere Versorgung in Ihrer Nähe!

© Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH 2010
   Optimiert für eine Auflösung von 1024 * 768 Pixel

Gesetzliche Veröffentlichungspflichten im Überblick


Netzanschluss

 § 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV: 

Netzanschlusskosten (BKZ)

§ 19 Abs. 1 EnWG:

Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen:


Netzzugang/Entgelte

§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG:
Die Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge:

Anlage 1,2
Anlage 3,7,8,11
Anlage 4,5
Anlage 6
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 1 zum Mess- sowie Messstellen-Rahmenvertrag
Anlage 2 zum Messstellen-Rahmenvertrag
Anlage 3 zum Messstellen-Rahmenvertrag
Anlage 4 zum Messstellen-Rahmenvertrag
Anlage 5 zum Messstellen-Rahmenvertrag
Anlage 6 zum Messstellen-Rahmenvertrag
Anlage 2 zum Mess-Rahmenvertrag

§  § 19 Abs. 2S. 1 StromNEV
Individuelle Netzentgelte

§ 21 und 27 Abs. 1 StromNEV:

§ 15 Abs. 5, Abs. 4 StromNZV
Bei Netzengpässen die zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität, Übertragsungsrichtung in die der Engpass auftritt und die prognostizierte Dauer.

  • Hinweis: Es sind keine Engpässe aufgetreten

Netzstrukturdaten


§ 17 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 5 und 6 StromNZV:

§ 27 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 StromNEV:


Netzverluste

§ 17 Abs. 2 Nr. 2, 3 und 7 StromNZV: 

§ 10 Abs. 2 StromNEV


Differenzmenge

§ 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV:

  • Aufgrund der Anwendung des Analytischen Verfahrens ergibt sich keine Differenzbilanzierung

§ 13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV:


Grund- und Ersatzversorgung - Sonstiges

§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG:
  • Grundversorger im Netzgebiet sind die Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbH

Erneuerbare Energien

§ 52 EEG 2009:



Gesetze:

Verordnungen:

Regeln:

Hinweise:


zurück