Wie Sie mit wenigen Schritten eine fachgerechte Versorgung mit Strom und Wasser sicherstellen, finden Sie in den folgenden Punkten.
Gut geplant, ist halb gewonnen! |
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Informieren Sie uns rechtzeitig vor Baubeginn über Ihr Bauvorhaben.
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Laden Sie sich die Anmeldung für den Strom- und/oder Wasserhausanschluss herunter.
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Senden Sie die Anmeldung zusammen mit
frühzeitig an uns. Oder bringen Sie diese persönlich vorbei und nutzen Sie die Möglichkeit zu einer persönlichen Beratung.
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Sie erhalten von uns die Vertragsunterlagen, welche Sie zum Zeichen Ihres Einverständnisses von Ihnen unterschrieben an uns zurück senden.
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Vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Ausführung der Arbeiten oder tragen Sie Ihren Wunschtermin auf dem Auftrag ein.
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Stimmen Sie diesen Termin auch mit Ihrem Installateur ab.
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Nach der Ausführung der Bauarbeiten erhalten Sie von uns die Rechnung unter der Berücksichtigung des tatsächlich angefallenen Aufwands.
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Die Kosten für einen Netzanschluss finden Sie hier.
Hinweis:
Die Energie- und Wasserversorgung unterliegt strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir möchten Ihnen hier die Gelegenheit bieten, Einblick zu nehmen.
Ab dem 8. November 2006 werden alle Niederspannungsanschlüsse nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) behandelt.
Da die NAV nur grundsätzlichen Charakter besitzt, muss jeder Netzbetreiber die Verordnungen über Allgemeinen Bedingungen näher erläutern.
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